Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist darauf hin, dass derzeit ca. 40 % des Bruttolohns eines Arbeitnehmers an Sozialabgaben (Renten-, Kranken-/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherungsbeiträge) anfallen, Arbeitgeberbeiträge davon sind 19,4 Prozentpunkte.
Die Arbeitgebervertreter haben eine Studie bei dem Institut Prognos in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, dass sich die Sozialabgaben bis 2030 auf 48,8 % erhöhen könnten. Dies könnte bis 2040 zu einem Verlust von etwa 90.000 Arbeitsplätzen führen.
Die Nachrichtenagentur Reuters teilt mit, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 1997 auf 42,1 % und im Jahr 2003 auf 42 % gestiegen und nach mehreren Jahren des Rückgangs in den vergangenen Jahren nur leicht zugelegt hätten.
Dr. Bert Howald
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel, Stuttgart